Richtlinien
I.Richtlinien
1. Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen Deutschen und Griechen sowie der Zusammenarbeit in demokratischem Geiste.
2. Förderung des Verständnisses für Geschichte und Kultur sowie für die politischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Probleme beider Völker.
3. Information der Öffentlichkeit durch Vorträge, künstlerische und folkloristische Veranstaltungen, Ausstellungen, Veröffentlichungen und Reisen.
4. Aufklärung über die Lebensbedingungen der Griechen in der Bundesrepublik sowie der Einsatz für ihre sozialen Belange.
5. Zusammenarbeit mitanderen örtlichen und überörtlichen Organisationen, die die Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Nationen und den Frieden fördern.
II. Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Richtlinien und Ziele anerkennt und sich für sie einsetzt.
2. Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
III. Organe des Arbeitskreises
1. Die Organe des Arbeitskreises sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart
e) 5 Beisitzern
Ergänzung zu den Richtlinien des Arbeitskreis Deutsch Griechische Freundschaft
Der Arbeitskreis wird gern. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils allein.